Steuern und Abgaben
Das Sachgebiet Steuern ist überwiegend zuständig für die Festsetzung und die Erhebung der Gemeindesteuern (Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer).
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Die Grundsteuer wird im Rahmen der Hebesatzsatzung festgelegt. Der Hebesatz beträgt seit 01.01.2025 für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 400 v. H. und für die Grundsteuer B 530 v. H.
Die Gewerbesteuer wird im Rahmen der Hebesatzsatzung festgelegt. Der Hebesatz beträgt seit 01.01.2025 420 v. H..
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen. Der Besteuerung der Vergnügungssteuer unterliegen die Geldspielgeräte und Unterhaltungsgeräte.